Vorsicht Abzocke! Wie Sie Fake-Rechnungen für Handelsregistereintragungen erkennen und richtig reagieren

Seit dem 1. August 2022 können Registerauszüge für Gesellschaften sowie im Handelsregister gespeicherte Dokumente kostenfrei unter www.handelsregister.de abgerufen werden. Das bringt nicht nur Vorteile mit sich, sondern birgt auch Gefahren: Betrüger nutzen die jederzeitige Einsichtsmöglichkeit, indem sie Neueintragungen und Änderungen im Handelsregister beobachten, um Unternehmen Fake-Rechnungen für Handelsregistereintragungen zuzusenden. Hierbei werden die Betrüger immer dreister.

Wie Betrüger vorgehen

Früher wurden meist irreführende Angebote für kostenpflichtige, nicht amtliche Unternehmensverzeichnisse versandt, welche durch Zahlung konkludent angenommen wurden. Heute hingegen erhalten Unternehmen gefälschte Rechnungen, die den offiziellen Kostenrechnungen der Registergerichte zum Verwechseln ähnlich sehen (siehe hierzu das Beitragsbild). Da viele Unternehmen nach einer Eintragung eine Rechnung erwarten, besteht die Gefahr, dass diese vorschnell bezahlt wird.

Fake-Rechnungen erkennen

Um nicht Opfer eines Betrugs zu werden, sollten Sie bei der Prüfung der Rechnung auf folgende Merkmale achten:

  • Höhe der Rechnung: Die Kosten für Handelsregistereintragungen variieren je nach Fall, weshalb keine feste Wertgrenze angegeben werden kann. Die Gebühr für die Ersteintragung einer GmbH in das Handelsregister beträgt beispielsweise EUR 150,00 bzw. EUR 240,00 bei Leistung einer Sacheinlage;
  • IBAN: Auf Kostenrechnungen für die Eintragung in ein bei einem deutschen Amtsgericht geführten Register ist immer eine deutsche Kontoverbindung mit dem Länderkennzeichen „DE“ angegeben. Fake-Rechnung enthalten oftmals ausländische Länderkennzeichen wie „ES“;
  • Zahlungsempfänger: Zahlungsempfänger ist die für das Gericht oder die Landesjustiz zuständige Zahlstelle (z.B. Landesoberkasse Baden-Württemberg). Sollte die angegebene Zahlstelle und das Bundesland des Gerichts, bei welchem die Eintragung vorgenommen wurde, nicht übereinstimmen, sollten Sie vorsichtig sein;
  • Zahlungsfristen: In der Regel enthalten offizielle Kostenrechnungen eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. In Fake-Rechnung sind oftmals sehr kurze Zahlungsfristen von nur wenigen Tagen unter gleichzeitiger Androhung einer Mahngebühr angegeben. Hierdurch versuchen Betrüger den Rechnungsempfänger unter Druck zu setzen;
  • Rechtsbehelfsbelehrung: Offizielle Kostenrechnungen sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, welche auf Fake-Rechnungen oftmals fehlen;
  • Kontaktdaten: Auf der Rechnung sollten die Kontaktdaten des Gerichts und der Zahlstelle angegeben sein. Sie sollten überprüfen, ob die auf der Fake-Rechnung angegebenen Kontaktdaten mit den online einsehbaren Kontaktdaten des jeweiligen Gerichts übereinstimmen;
  • Gebührenziffern: Fake-Rechnungen enthalten oftmals eine Vielzahl von Paragrafen. Dies soll einen seriösen Eindruck erwecken. Bei genauerer Überprüfung lässt sich allerdings erkennen, dass es die Paragrafen entweder nicht gibt oder diese nicht der Eintragung entsprechen.

Handlungsempfehlungen

Falls Sie Zweifel an der Echtheit einer Rechnung haben, zahlen Sie nicht vorschnell! Sie können sich in diesen Fällen gerne an uns wenden.

Haben Sie bereits bezahlt, besteht unter Umständen die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern, insbesondere wenn durch die Zahlung ein Vertrag zustande gekommen ist. Dieser lässt sich unter anderem aufgrund von arglistiger Täuschung und Betrug rückabwickeln. Schwieriger ist dies jedoch bei Überweisungen auf ausländische Konten. Das Geld ist somit im schlimmsten Fall verloren.

Fazit

Prüfen Sie Rechnungen sorgfältig! Auffälligkeiten wie eine ausländische IBAN, falsche Gebührenziffern, ungewöhnliche kurze Zahlungsfristen oder übermäßig hohe Gebühren sind Warnsignale. Lassen Sie sich nicht von vermeintlicher Dringlichkeit oder Mahnandrohungen unter Druck setzen. Eine erhöhte Wachsamkeit kann vor unnötigen Kosten und rechtlichen Komplikationen schützen.