Vorsorgen für den Ernstfall: Transmortale Vollmachten für Unternehmer und Immobilienbesitzer

Einleitung

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in einem Beschluss vom 25. März 2024 (Az. 15 Wx 2176/23) entschieden, dass die Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren auch dann bestehen bleibt, wenn der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Alleinerbe wird. Hiernach ist für eine Eigentumsumschreibung eine transmortale Vollmacht ausreichend und ein Erbschein nicht notwendig. Der Beschluss des OLG Nürnberg fügt sich in eine Reihe obergerichtlicher Entscheidungen ein, welche die Anwendungsmöglichkeit transmortaler Vollmachten im Grundbuchverfahren stärken. Doch nicht nur im Grundbuchverfahren, sondern auch für die Unternehmensnachfolge sind transmortale Vollmachten von entscheidender Bedeutung und können Unternehmen vor potenziellen Problemen schützen.

Sachverhalt

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war der Ehemann der Antragstellerin als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Der Ehemann hatte seiner Frau eine notarielle transmortale Generalvollmacht erteilt, welche sie ermächtigte, mit sich selbst als Vertreterin des Vollmachtgebers Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach seinem Tod schloss die Ehefrau auf Grundlage dieser Vollmacht einen Vertrag über die Überlassung der Immobilie und beantragte daraufhin die Eintragung der Übertragung der Immobilie im Grundbuch. Das Grundbuchamt verweigerte jedoch die Eintragung, da das Grundbuchamt die Vollmacht aufgrund der sogenannten „Konfusion“ (Vereinigung der Stellung als Erbin und Bevollmächtigte) als erloschen betrachtete, und forderte einen Erbschein.

Entscheidung

Das OLG Nürnberg entschied hingegen, dass die transmortale Vollmacht die Bevollmächtigte bis zur Vorlage eines förmlichen Erbnachweises weiterhin legitimiere und die Eigentumsumschreibung auf Grundlage der Vollmacht weiterhin möglich ist. Denn bis zum Nachweis der Erbenstellung durch einen Erbschein könne es auf die Erbenstellung nicht ankommen. Vielmehr bleibe die Verfügungsmacht aufgrund der Vollmacht bestehen.

Bedeutung transmortaler Vollmachten für Unternehmensinhaber

Transmortale Vollmachten sind jedoch nicht nur in Bezug auf den Nachlass von Immobilien wichtig, sondern gerade auch für Unternehmensinhaber ein wesentliches Instrument der Nachfolge- und Vorsorgeplanung und aus den nachfolgenden Gründen von besonderer Bedeutung:  

  • Eine transmortale Vollmacht stellt sicher, dass die bevollmächtigte Person sofort und ohne zeitliche Verzögerung für den Vollmachtgeber handeln und so die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt werden kann.
  • Erbscheinverfahren können oft mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Diese Zeit hat ein Unternehmen oftmals nicht, insbesondere wenn es um wichtige Geschäftsentscheidungen geht. Mit einer transmortalen Vollmacht entfällt der Bedarf an einem sofortigen Erbnachweis, was die Prozesse erheblich beschleunigt.
  • In der Vollmacht kann genau geregelt werden, welche Handlungen der Bevollmächtigte vornehmen darf. Dies schafft nicht nur Sicherheit, sondern auch Flexibilität, um auf verschiedene Situationen im Unternehmensalltag reagieren zu können.
  • Bei höheren Nachlasswerten sind die Kosten für eine notarielle transmortale Vollmacht geringer als die Kosten der Beantragung eines Erbscheins.

Praxishinweis

Unternehmensinhaber sollten deshalb frühzeitig Vorsorge treffen und transmortale Vollmachten in ihre Nachfolgeplanung einbeziehen, um für den Ernstfall vorzusorgen. Die Vollmacht sollte notariell beurkundet werden, um eine rechtliche Anerkennung zu gewährleisten. Es ist dabei darauf zu achten, dass sie ausdrücklich über den Tod hinaus gültig ist und die Bevollmächtigten von den Beschränkungen des In-sich-Geschäftes befreit werden.