Aktueller Stand der Sanktionen
Die EU hat die mit dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) im Jahr 2016 ausgesetzten Sanktionen gegen den Iran am 30. Oktober 2025 wegen erheblicher Verstöße des Irans gegen das Wiener Nuklearabkommen wieder in Kraft gesetzt und verschärft.
Damit sind derzeit folgende Sanktionsregelungen in Kraft:
1. Restriktive Maßnahmen wegen des Atomprogramms – Verordnung (EU) Nr. 267/2012
Verbote für Verkauf, Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr an iranische Personen und Entitäten (auch außerhalb des Iran!):
- gelistete Dual-Use-Güter des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 (Ausweitung auf alle Dual-Use-Güter!)
- nuklearrelevante Güter
- Schlüsselausrüstung und -technologie im Energiebereich
- Marineausrüstung
- Unternehmenssoftware
- Gold, Edelmetalle, Diamanten, Graphit und weitere Metallerzeugnisse
Verbote für Einfuhr, Erwerb und Beförderung:
- Gelistete Dual-Use-Güter
- nuklearrelevante Güter
- für Mineralölprodukte
- für petrochemische Produkte und für Erdgas
Genehmigungspflichten für Verkauf, Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr:
- nuklearrelevante Güter
Finanzsanktionen
- Einfrieren der wirtschaftlichen Ressourcen (Vermögenswerte jeder Art) von gelisteten Personen / Entitäten
- Verbot (unmittelbaren oder mittelbaren) Bereitstellens von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an die aufgeführten Personen / Entitäten
- Genehmigungspflichten bestimmter Geldtransfers an iranische Person, Organisation oder Einrichtung
2. Restriktive Maßnahmen aufgrund der Menschenrechtslage – Verordnung (EU) Nr. 359/2011
- Verbot von Verkauf, Ausfuhr, Verbringung und Beförderung von Gütern der internen Repression
- Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Telekommunikations-überwachungssoftware
- Finanzsanktionen
3. Restriktive Maßnahmen wegen der militärischen Unterstützung Russlands – Verordnung (EU) 2023/1529
- Verbot von Verkauf, Ausfuhr, Verbringung und Beförderung von Gütern zur Herstellung von Drohnen
- Verbot technischer Hilfe, Vermittlungsdienste etc.
- Verbot der Gewährung von Finanzmitteln/ Finanzhilfen
- Verbot der Weitergabe von IP in diesem Zusammenhang
- Transaktionsverbote mit bestimmten Häfen
- Finanzsanktionen
4. Waffenembargo – §§ 74 Abs.1 Nr. 8 AWV
- Verbot für Verkauf, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr, Erwerb und Beförderung von Rüstungsgütern in/aus Iran
- Verbot hierauf bezogener Dienstleistungen (Art. 5 VO (EU) 2025/1975)
Aktueller politischer / militärischer Stand
Seit dem 28. Februar 2026 greifen die USA und Israel den Iran militärisch an.
Die Ziele, die erreicht werden sollen, sind nicht klar definiert. Präsident Trump schwankt zwischen Regime Change, Vernichtung der Möglichkeiten zur Entwicklung von Kernwaffen und Dezimierung der militärischen Kapazitäten.
In welchem Umfang tatsächlich die atomaren und militärischen Bedrohungspotenziale beseitigt worden sind, lässt sich noch nicht abschließend feststellen.
In jedem Fall scheint der Widerstand der iranischen Führung nach wie vor nicht gebrochen zu sein. Deshalb mehren sich nun in die Anzeichen, dass die USA die militärische Auseinandersetzung eher kurzfristig beenden will. Denn die Unzufriedenheit der ihm zugeneigten Wähler in den USA steigt erheblich. Die Preise für Benzin und Lebensmittel haben sich massiv erhöht. Das droht sich bei den Wahlen im November in den USA (mid-term elections) für ihn negativ auszuwirken.
Ebenfalls vor diesem Hintergrund erklärt sich die, vorsichtig formuliert, sehr diskussionswürdige Entscheidung der US-Regierung, nun dem Iran wieder (zeitlich befristet) den Verkauf von Öl zu gestatten und insoweit die bestehenden Sanktionen auszusetzen.
Sollte, wonach es derzeit leider aussieht, das derzeitige Regime im Iran fortbestehen und sich die USA aus dem Konflikt zurückziehen, so bedeutete das
- eine von Iran kontrollierte und wegen Minen unpassierbare Straße von Hormuz,
- aufgrund dessen zumindest kurz- und mittelfristig massive Preissteigerungen für Öl und Gas sowie Lebensmittel (wegen der Verknappung von Düngemitteln),
- gesteigerte militärische Bedrohungen der Golf-Anrainerstaaten, und
- im Iran selbst eine umfassende Verfolgung, Unterdrückung und Tötung von Regimegegnern (die angekündigten Hinrichtungen haben bereits begonnen).
Wie reagiert Europa ?
Das Zusammenkehren der Scherben wird langwierig und schwierig.
Hinsichtlich der Bedrohung der Golfstaaten hat Deutschland bereits vorgestern eine neue Allgemeingenehmigung AGG Nr. 48 in Kraft gesetzt (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/AGG/afk_genehmigungsarten_agg_agg48_2026_03.pdf?__blob=publicationFile&v=3 )
Danach bedarf es für die Ausfuhr und Verbringung der aufgeführten Rüstungsgüter zur Luft- und maritimen Verteidigung (einschließlich zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) keines Genehmigungsantrages. Eine Registrierung ist erforderlich. Diese kann jedoch bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr erfolgen. Die AGG ist zeitlich bis zum 15. September 2026 befristet.
Eine sichere Durchfahrt der Straße von Hormuz für Tanker kann durch eskortierende Kriegsschiffe nicht gewährleistet werden. Ohne den Iran wird es nicht gehen, wenn man nicht massive militärische Gewalt (einschließlich Bodentruppen zur Sicherung der iranischen Küste) setzen will.
Deshalb ist eine erhebliche Verschärfung der Sanktionen seitens der EU zu erwarten, um den Druck zu erhöhen. Die Ziele sind mehrere, nämlich die vollständige Beseitigung der militärischen und atomaren Bedrohung der Nachbarländer, die Sicherheit des Schiffverkehrs durch die Straße von Hormuz und die Achtung der Menschenrechte.
Inhaltlich kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
- Listung weiterer Personen aus den Bereichen Politik, Militär und Wirtschaft
- strengere Durchsetzung der bestehenden Sanktionen im Energiesektor (insbesondere sekundäre Sanktionen gegen alle Abnehmer iranischen Öls)
- Sanktionen gegen Transportnetzwerke, insbesondere Versicherer und Tanker (Schattenflotte)
- Sekundärsanktionen gegen ausländische Banken und weitere Beschränkungen des Handels mit Gold und Kryptowährungen.
Ob solche Maßnahmen aber letztlich erfolgreich sein werden, wird zu einem großen Teil auch von den USA und deren oftmals erratisch handelnden Präsidenten abhängen. Ein einheitliches Handeln der westlichen Welt ist erforderlich – aber leider nicht unbedingt zu erwarten …
