Seit September 2025 können Nutzer „verbundener Produkte“ von idR den Herstellern einen kostenlosen Echtzeitzugriff auf nahezu alle Daten verlangen, die das verbundene Produkt erhebt.
Dieses neue Datenzugangsrecht greift, wenn bei der Verwendung eines vernetzten Produkts Daten erfasst werden, auf die von außen – meist über eine Mobilfunkverbindung oder das WLAN – zugegriffen werden kann. Typische Anwendungsfälle sind PKW mit Internetverbindung, der „sprechende Kühlschrank“ oder Saugroboter und Heiz-/Strom-/Wasserzähler in Immobilien ebenso wie große Industrieanlagen.
Das Datenzugangsrecht hat erheblich disruptives Potential. Statt auf Hersteller-Werkstätten angewiesen zu sein, kann z.B. auch eine freie Dritt-Werkstatt auf Wunsch des Fahrzeughalters künftig in Echtzeit diverse Fahrzeugdaten (Fehlerprotokolle, Sensordaten, Wartungshistorie) einsehen. Produktionsunternehmen können die von Maschinen generierten Sensordaten direkt oder über Drittanbieter auslesen und an Dienstleister weitergeben, die darauf ihren Service aufbauen – etwa Prognosen für Ausfälle oder automatisierte Wartungsvorschläge. Auch Software-Anbieter im Bereich Nachhaltigkeitsberatung, Umweltmanagement oder Reporting können diese Gerätedaten günstiger und effizienter einsammeln, verarbeiten und ihren Kunden hiermit innovative Services bieten.
Fazit:
Wer die neuen Datenzugangsrechte nutzt, kann Abläufe optimieren, erhebliche Kosten einsparen, Kunden binden und sich vom Wettbewerb abheben. Gleichzeitig eröffnen sich für Drittanbieter und innovative Dienstleister neue Märkte – und das alles mit weniger bürokratischen Hürden und fairen Rahmenbedingungen. Wer jetzt aktiv wird, sichert sich den frühen Absprung in das datengestützte, digitale Zeitalter.
Gerne beraten wir Sie dabei.
