Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, hätte eigentlich bereits zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies war der Großen Koalition in der letzten Legislaturperiode nicht mehr gelungen. (Siehe auch hier.)
Am 13. April 2022 hatte das BMJ einen überarbeiteten Entwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) vorgelegt, der mit einigen Änderungen schlussendlich am 16. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossen wurde. Er sollte nach Zustimmung des Bundesrates voraussichtlich im Mai dieses Jahres in Kraft treten.
In seiner Sitzung am 10. Februar 2023, in der über die Zustimmung beschlossen werden sollte, hat der Bundesrat dem Gesetz nunmehr die Zustimmung verweigert. Das HinSchG kann daher vorerst nicht in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu beraten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Sollten Sie Fragen zu diesem Beitrag haben, kontaktieren Sie uns gerne: v.berger@melchers-law.com.