Seit Montag steht fest, dass Manchester City auch in der kommenden Saison um den Sieg in der UEFA Champions League mitspielen darf. Was sich auf den ersten Blick so liest, als hätte sich der Club auf sportlichem Wege dazu qualifiziert, entpuppt sich zumindest für das nicht informierte Publikum als eine schiedsgerichtliche Entscheidung des Court of Arbitration for Sport (CAS), das damit die Entscheidung der UEFA vom 14.02.2020 aufgehoben hat.
Das UEFA-Club-Finanzkontrollorgan (CFCB) hatte schwerwiegende Verstöße gegen das UEFA-Reglement für Clublizenzen und finanzielles Fairplay (FFP) festgestellt und ManCity neben einer Geldstrafe in Höhe von 30 Mio. € mit dem Ausschluss von der Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben für die nächsten beiden Spielzeiten sanktioniert.
Das CAS, das bei solchen Verfahren immer mit drei Richtern besetzt ist, in diesem Fall mit den CAS-Richtern Rui Botica Santos (Portugal), Andrew McDougall QC (Frankreich) und dem Präsident Prof. Ulrich Haas (Deutschland), kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Schiedsgerichtskammer des CFCB aufzuheben und durch Folgendes zu ersetzen sei:
1.) ManCity hat gegen Artikel 56 des Reglements für Clublizenzen und finanzielles Fairplay verstoßen.
2.) ManCity zahlt innerhalb von 30 Tagen nach Erlass des Schiedsspruchs eine Geldstrafe von 10.000.000 EUR an die UEFA.
Im Schiedsspruch hoben die Richter hervor, dass die von der Schiedskammer des CFCB festgestellten Verstöße entweder nicht nachweisbar oder bereits verjährt gewesen seien. Insbesondere könne der Hauptvorwurf der Verschleierung von Eigenkapitalfinanzierungen nicht bestätigt werden. Vorzuwerfen sei ManCity lediglich die Behinderung der Ermittlungen des CFCB, was die Geldstrafe in Höhe von 10 Mio.€ rechtfertige, aber kein Verbot der Teilnahme an UEFA-Clubwettbewerben.
Das Urteil mit den Entscheidungsgründen wird in einigen Tagen auf der CAS-Website veröffentlicht.