Cookie-Banner: Aufsichtsbehörden werden aktiv

Auf vielen Websites werden Cookies gesetzt. Deren Einsatz erfordert in der Regel die Einholung einer Einwilligung. In der Praxis haben sich hierzu Cookie-Banner zwischenzeitlich nahezu ausnahmslos durchgesetzt. Je nach Gestaltung des Cookie-Banners wird es dem Besucher mehr oder weniger leichtgemacht, einzelne oder alle Cookies abzulehnen oder zu akzeptieren. Viele Nutzer möchten möglichst schnell zur eigentlichen Website gelangen und wählen daher den Weg des geringsten Widerstands, d.h. sie akzeptieren alle Cookies, wenn dies am schnellsten geht. Dies entspricht aber nicht unbedingt ihrem tatsächlichen Willen. Es stellt sich daher die Frage, ob in diesem Fall eine wirksame Einwilligung zur Cookie-Nutzung gegeben wurde.

Klare Meinung der Aufsichtsbehörden

Die deutschen Aufsichtsbehörden vertreten hierzu eine klare Meinung: Danach liegt eine wirksame Einwilligung nur dann vor, wenn es genauso schnell und einfach möglich ist, dem Einsatz von Cookies zuzustimmen, wie diesen (vollständig) abzulehnen. Beide Handlungsalternativen müssen daher gleichberechtigt in einem Cookie-Banner nebeneinander aufgeführt werden. Die Möglichkeit, eine Verarbeitung erst durch weitere Handlungen, wie z.B. das Klicken auf einen Button mit der Aufschrift „Einstellungen“ ablehnen zu können, reicht zur wirksamen Einwilligung nicht aus.

Aufsichtsbehörden werden aktiv

Aufgrund zahlreicher Nutzerbeschwerden werden die europäischen Aufsichtsbehörden nun zunehmend aktiv. Nach der französischen Aufsichtsbehörde CNIL geht aktuell der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gegen Google und andere Medienhäuser vor. Er hat Anfang April Google davon in Kenntnis gesetzt, dass die Einwilligungsbanner auf den Seiten der Google-Suchmaschine und auf YouTube derzeit nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Er führt dazu aus: „Die Einwilligung muss dem tatsächlichen Willen der Nutzenden entsprechen. Sie müssen diesen ohne Manipulation oder Beeinflussung ausüben können. Das ist nur der Fall, wenn Zustimmung wie Ablehnung gleichwertig möglich sind. Google erfüllt dies aktuell nicht, hat aber in einer ersten Reaktion die Bereitschaft bekundet, zeitnah eine gleichwertige Ablehnungsalternative bereitzustellen. Insgesamt muss bei Cookie-Bannern jetzt ein ‚Alles-ablehnen-Button‘ zum Standard werden. Im Zusammenhang mit laufenden Beschwerdeverfahren ging diese Aufforderung daher auch an weitere Medienhäuser.“

Überprüfen Sie Ihren Cookie-Banner!

Alle Cookie-Banner auf deutschen Webseiten sollten zeitnah auf die Einhaltung der Vorgaben der Aufsichtsbehörden geprüft werden. Der hierzu erforderliche Aufwand ist gering, die Wirkung jedoch groß. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass zumindest die deutschen Aufsichtsbehörden nicht mehr nur „prominente“ Webseiten prüfen, sondern eine breiter angelegte Kampagne gegen unzureichende Cookie-Banner auf Webseiten deutscher Betreiber durchführen – eventuell wie auch schon in anderen Fällen sogar automatisiert.